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Urteil: Zu viele Parksünden können Führerschein kosten
Friday, 27. January 2006
Für jeden Verstoß wurde ein Bußgeld verhängt und ein Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Und da sich unser Mann bereits 2002 und 2003 wegen zu schnellen Fahrens schon sieben Punkte eingefangen hatte, entzog ihm die Straßenverkehrsbehörde im Oktober 2005 mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.

Begründung: Mit 18 und mehr Punkten in Flensburg gelte der Inhaber einer Fahrerlaubnis nach dem Straßenverkehrsrecht als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen. Das wollte der Mann allerdings nicht einsehen, da seine "Knöllchen" doch eigentlich keine richtigen Verstöße seien. Er beantragte die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs. Vergeblich. Denn sowohl das Verwaltungsgericht in Minden als auch in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnten den Antrag ab. Der Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis sei offensichtlich rechtmäßig, und eine rein interessenbezogene Abwägung falle nicht zu Gunsten des Antragstellers aus. Die Hartnäckigkeit, mit der er gegen Parkvorschriften verstoße, spreche gegen ihn, hieß es in der Begründung (OVG Münster, Az.: 16 B 2137/05). (ar/sb)
 
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