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Urteil: Nicht immer trägt der Auffahrende die volle Schuld
Wednesday, 26. July 2006
Für ein Reh zu bremsen, ist legitim. Bei kleineren Tieren steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund, eine Vollremsung ist nicht angemessen. Foto: ar/VW/hp
Für ein Reh zu bremsen, ist legitim. Bei kleineren Tieren steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund, eine Vollremsung ist nicht angemessen. Foto: ar/VW/hp
 
"Wer auffährt, hat Schuld." Ein Grundsatz, der lange unverrückbar schien. Muss ein Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung schließlich doch jederzeit in der Lage sein, sein Fahrzeug rechtzeitig anhalten zu können. In letzter Zeit ist diese Rechtsprechung durch einige Urteile etwas gelockert, realitätsnäher geworden. Im konkreten Fall hat ein Autofahrer für ein Eichhörnchen eine Vollbremsung absolviert und muss 25 Prozent des Schadens selbst tragen. Das meldet der Branchendienst "PS Automobilreport" unter Verweis auf die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein.

Konkret hatte ein Autofahrer seinen Wagen wegen eines über die Fahrbahn laufenden Eichhörnchens unvermittelt scharf abgebremst. Doch statt vorn krachte es hinten. Der Hintermann hatte auf den für ihn nicht vorhersehbaren Stopp nämlich zu spät reagiert und war auf den "Tierliebhaber" aufgefahren. Die gegnerische Versicherung bot ihm nur einen Teilbetrag zur Schadensregulierung an. Er klagte am Nürnberger Amtsgericht.

Dort urteilten die Richter, dass das Verschulden hauptsächlich bei dem nachfolgenden Autofahrer liege, da er keinen genügenden Sicherheitsabstand eingehalten habe. Zu berücksichtigen sei jedoch auch, dass der Kläger unnötigerweise abrupt gebremst habe, da bei kleineren Tieren die allgemeine Verkehrssicherheit stets vorgehe. Da aber immer dann, wenn das Bremsen im Prinzip nicht nötig, also nicht unabwendbar sei, der bremsende Autofahrer eine Mitschuld trage, müsse der Geschädigte wegen seines Verhaltens 25 Prozent seines Schadens selbst tragen (Amtsgericht München, Az.: 13 C 4238/05). (ar/sb)
 
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