|
Rechtstipps
|
Nachdem ein Fahrradfahrer unmittelbar vor einer drohenden Kollision mit einem Fußgänger nur die Glocke seines Zweirades betätigte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ihn zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 1060,34 Euro nebst Zinsen verurteilt (Az. I-1 U 278/06). |
|
weiter …
|