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Wolfgang Büser: Bei gestreuten Wegen nicht auf Abwege kommen
Tuesday, 3. January 2012
 
Weil der Parkplatz eines städtischen Hallenbades zu den "untergeordneten Verkehrsflächen" zu zählen ist, muss die Kommune nicht für die Verletzungen einer Frau einstehen, die sie sich zugezogen hat, weil sie auf einer Eisfläche auf dem Parkplatz ausgerutscht war.

Weil der Parkplatz eines städtischen Hallenbades zu den "untergeordneten Verkehrsflächen" zu zählen ist, muss die Kommune nicht für die Verletzungen einer Frau einstehen, die sie sich zugezogen hat, weil sie auf einer Eisfläche auf dem Parkplatz ausgerutscht war. Sie könne nicht verlangen, dass der komplette Platz gestreut wird, so die Richter. Da die Klägerin den auch für sie zu erreichenden geräumten Weg nicht nutzte, bleibt sie auf ihrer Forderung von 2.500 Euro für ein gebrochenes Handgelenk sitzen. In ihre Urteilsfindung bezogen die Richter auch ein, dass die Besucherin auf dem Weg ins Bad die spätere Unfallstelle ohne Sturz umgehen konnte (LG Coburg, 13 O 678/10). (ar.NET/Wolfgang Büser)
 
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