Jahreshoroskop | Reiten Reiter Pferde | Auto News | Immobilien auf Mallorca | iPhone Apps | Altersprognose
Aktuelles
Fahrberichte
Sportwagen
PKW-News
Neue Modelle
Designstudien
SUV / Gelände
Cabrios
Elektroautos
Luxusautos
"Ökoautos"
Sichere Autos
Sondermodelle
Foto Galerien
Motorsport
Auto-Videos
Branchennews
Unternehmensnews
Motorrad
- - - - - - -
Service / Tipps
Rückrufe
Verkehrsrecht
Führerschein-Test
Leasing
Routenplaner
Rechtstipps
- - - - - - -
Postkarten
- - - - - - -
Impressum

Sportwagen
Porsche 911 GT3. Foto: ar/Porsche
Porsche präsentiert in Genf den 911 GT3


Tesla Roadster Sport. Foto: ar/Tesla
Tesla Motors bringt Roadster Sport


Maserati Quattroporte Sport GTS. Foto: UnitedPictures
Detroit 2009: Maserati Quattroporte Sport GTS bietet zehn PS mehr


SUV / Gelände
Nissan Kix. Foto: ar/Nissan
Nissan bringt Mini-SUV Kix auf den japanischen Markt


Citroën C-Crosser. Foto: ar/Citroën
Citroën C-Crosser jetzt auch als Benziner


Toyota Hilux. Foto: ar/Toyota
Toyota überarbeitet den Hilux


 
Die Konturen lassen die Großräumigkeit des Innenraums erahnen. Foto: S. Riedel/ar.NETFahrbericht Nissan X-Trail 2.0 dCi LE: Ein ehrlicher Echter
 
Opel Agila. Foto: ar/OpelOpel Agila jetzt mit Automatikgetriebe
 
Mini John Cooper Works Cabrio. Foto: ar/MiniGenf 2009: Mini zeigt John Cooper Works Cabrio
Wolfgang Büser: Auch leichte Spuren besser nicht verschweigen
Tuesday, 17. January 2012
 
Hat ein Gebrauchtwagenhändler an einem seiner zum Verkauf stehenden Autos erkannt, dass in bestimmten Bereichen nachlackiert worden ist, so muss das für ihn in der Regel "ein Hinweis auf die Möglichkeit eines reparierten Unfallschadens" sein.

Hat ein Gebrauchtwagenhändler an einem seiner zum Verkauf stehenden Autos erkannt, dass in bestimmten Bereichen nachlackiert worden ist, so muss das für ihn in der Regel "ein Hinweis auf die Möglichkeit eines reparierten Unfallschadens" sein. Wird ein solches Fahrzeug durch den Händler weiter veräußert, ohne dass er dem offensichtlichen Hinweis nachgegangen ist, und verschweigt er seine "Vermutung", handelt er arglistig. Stellt der neue Besitzer fest, dass es sich um einen Unfallwagen handelt,  kann er den Kauf rückgängig machen (OLG Karlsruhe, 4 U 71/09). (ar.NET/Wolfgang Büser)
 
< zurück   weiter >