Im vergangenen Dezember wurde die Winterreifen-Verordnung verschärft. Seitdem darf bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn" nur noch derjenige unterwegs sein, der sein Fahrzeug mit Winter- oder auch Ganzjahresreifen mit dem Schneeflocken-Symbol oder dem "M+S"-Kürzel ausgestattet hat. |
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Viele Autofahrer kennen das Problem: Bei Kurzbesorgungen in der Stadt dauert die Suche nach dem passenden Kleingeld für die Parkuhr oft länger als der Mini-Einkauf. |
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Die Einführung eines Wechselkennzeichens ist beschlossene Sache, der Bundesrat hat der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt. |
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Der Fahrer eines Gefahrguttransports, der wegen seiner gefährlichen Ladung einen längeren Bremsweg einzukalkulieren hat als andere Autofahrer, muss vor einer Ampelkreuzung trotz einer für ihn grünen Ampel bereits die Geschwindigkeit so weit herabsetzen, dass er beim Umspringen der Ampel auf Gelb innerhalb der Phase von drei Sekunden zum Stehen kommen kann. |
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Teures Parken in Innenstädten ist schon für so manchen Autofahrer zum Ärgernis geworden. Und die Gebühren sind massiv gestiegen. Wie das Magazin "auto motor und sport" jetzt in einer Erhebung feststellte, haben sie sich in den vergangenen vier Jahren teilweise sogar verdoppelt. |
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Hat Carsharing das Zeug dazu, dem privaten Autobesitz den Rang abzulaufen Automobilhersteller nehmen diese Form der Mobilität ernst und machen zunehmend Angebote. |
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Ein Amtsrichter, der einen selbstständigen Autofahrer zu einem Bußgeld (hier in Höhe von 1.000 ) und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilen will, muss prüfen, ob er damit den Selbstständigen existenzgefährdend bestraft. |
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Trotz eines weiteren Anstiegs des Transportverkehrs tritt der Bund mit den Einnahmen aus der Lkw-Maut auf der Stelle. Das Bundesverkehrsministerium rechnet für dieses Jahr internen Prognosen zufolge mit rund 4,51 Milliarden Euro, berichtet die "Wirtschaftswoche". |
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Fliegt ein Stein in die Frontscheibe eines Pkws, wofür unbestreitbar ein vorausfahrender Lkw verantwortlich ist, bedarf es keines weiteren Beweises seitens des betroffenen Autofahrers zur genauen Art und Weise des Unfallhergangs. |
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Die Wetterkapriolen der letzten Jahre haben gezeigt: Der Winter samt seiner Gefahren durch Eis und Schnee kann schnell über das Land hereinbrechen. Wohl dem, der dann seine Rechte kennt. |
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Wird auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums durch einen wegrollenden Einkaufswagen ein Auto beschädigt und fährt der zwischenzeitliche Besitzer des Drahtkorbrollers weg, so hat er keine - strafrechtlich zu ahndende - Unfallflucht begangen. |
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Ist einem Autofahrer ein anderer "hinten drauf gefahren" und muss der Wagen repariert werden, muss die Versicherung des Unfallverursachers auch das Honorar für den Gutachter übernehmen, der die Kosten für die Reparatur sowie die Wertminderung ermittelt hat und der, auf zwei Empfehlungen der Reparaturwerkstatt hin, vom Geschädigten ausgewählt worden ist. |
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Was hat die europäische Schuldenkrise mit Verkehrssicherheit zu tun - Eigentlich nichts. Beide Themen aber eint: Sie werden EU-konform angegangen. Im ersten Fall heißt die Lösung, die drückende finanzielle Last eines Schuldners auf die Schultern aller zu verteilen. |
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In Deutschland wurden im November nach KBA-Angaben 269.144 Pkws neu zugelassenen. Das ist zum Oktober ein Plus von 4,2 Prozent und gegenüber dem Vorjahresmonat eine Zunahme um 2,6 Prozent. |
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Dass sich die Besucher der 42. Tokyo Motor Show im Land des Lächelns befinden, macht den Aufenthalt zweifellos angenehm. Mit welchem Charme die Mädchen an den Ständen der Aussteller diesen Ruf aber mit Leben erfüllen, kann den geneigten Besucher einfach nicht kalt lassen. |
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Ein Berufskraftfahrer, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sodass er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, darf umgehend entlassen werden. Jedoch kommt allenfalls eine personenbedingte ordentliche Kündigung in Betracht, wenn der dem zugrunde liegende Verkehrsverstoß während einer Privatfahrt stattfand und in keinem Bezug zur Arbeit steht. |
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Da haben sich die Japaner zweifellos etwas Besonderes einfallen lassen: einen Elektro-Scooter der ausgefallenen Art. Klein, faltbar, wendig, und er hört zudem aufs Wort, sprich: aufs Handy. |
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Wer mit seinem Pkw von einem Parkplatz nach rechts auf die Straße einbiegt, der muss den - vorfahrtsberechtigten - fließenden Verkehr beachten. Kommt es zu einem Zusammenstoß, so haftet der Ausfahrende regelmäßig in voller Höhe für den Schaden. |
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Was in Deutschlands Hauptstadt abgeht, überschreibt die touristische Werbung mit vieldeutiger Anmache: "Hier steppt der Bär!" Daraus etwa zu schlussfolgern, dass in der gern als Spree-Athen bezeichneten Metropole neuerdings ansatzweise vielleicht auch griechische Verhältnisse beim Geldumlauf anzutreffen seien, wäre grundfalsch. |
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Fliegt ein Stein in die Frontscheibe eines Autos, das hinter einem mit Bauschutt beladenen Lkws herfährt, so spricht der "Beweis des ersten Anscheins" dafür, dass es sich um einen Stein von der (hier unzureichend abgesicherten) Lkw-Ladung handelt. |
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