|
Wer ein Auto besitzt, muss die Kennzeichen auch an der dafür vorgesehenen Stelle anbringen. Das gilt nicht nur während des Betriebs, sondern auch dann, wenn der Wagen abgestellt wird. Mit der vermeintlich cleveren Idee, die Kennzeichen bei längerer Standzeit im Wageninneren vor Langfingern zu schützen, kann man sich daher Ärger einhandeln. Im harmlosen Fall ist ein Verwarngeld von 10 Euro fällig. Bei konsequenter Nichtbeachtung kann das Fahrzeug sogar stillgelegt werden. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. |
|
weiter …
|